Allgemeine Geschäftsbedingungen für KI und Automatisierungsleistungen
B2B Vertragsbedingungen für Kunden in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern und anderen Organisationen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handeln. Sie regeln individuelle Entwicklungsprojekte, Beratungs- und Implementierungsleistungen, Softwareabonnements, nutzungsabhängige Dienste sowie KI-gestützte Automatisierungen mit Zugriff auf Kundensysteme.
Inhalt
- 1 Anbieter und Geltungsbereich
- 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
- 3 Vertragsschluss
- 4 Leistungen
- 5 Projekte und Änderungen
- 6 Abonnements und nutzungsabhängige Leistungen
- 7 Kundenkonten und Zugangsdaten
- 8 Kundensysteme und Berechtigungen
- 9 KI Ergebnisse und menschliche Prüfung
- 10 Sensible und regulierte Anwendungsfälle
- 11 Rollen nach dem EU AI Act
- 12 Verbotene Nutzung
- 13 Pflichten des Kunden
- 14 Personenbezogene und vertrauliche Daten
- 15 Unterauftragnehmer und internationale Übermittlungen
- 16 Vertraulichkeit
- 17 Informationssicherheit und Vorfälle
- 18 Rechte an Kundenmaterialien
- 19 Rechte an Entwicklungen und Ergebnissen
- 20 Vergütung und Zahlung
- 21 Verfügbarkeit Support und Wartung
- 22 Mängel
- 23 Haftung
- 24 Freistellung
- 25 Laufzeit Kündigung und Folgen
- 26 Datenexport Anbieterwechsel und Löschung
- 27 Änderungen der Bedingungen und Leistungen
- 28 Höhere Gewalt
- 29 Mitteilungen
- 30 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- 31 Schlussbestimmungen
- Anlage 1 Berechtigungs und Freigabematrix
- Anlage 2 Mindestangaben für sensible Anwendungen
1 Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen MDJAMO LTD, Registrierungsnummer HE 474335, Tassou Papadopoulou 18, 8504 Mandria, Republik Zypern, nachfolgend Anbieter, und ihren Geschäftskunden, nachfolgend Kunde, über Technologie-, Software-, KI-, Beratungs- und Automatisierungsleistungen.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen und sonstige Organisationen mit Sitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt, den Vertrag für geschäftliche oder berufliche Zwecke abzuschließen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter sie ausdrücklich in Textform anerkennt. Die Erbringung einer Leistung oder die Annahme einer Zahlung stellt keine Anerkennung fremder Bedingungen dar.
1.4 Diese Bedingungen gelten auch für Folgeaufträge, Verlängerungen und Erweiterungen, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.
2 Vertragsunterlagen und Rangfolge
2.1 Ein Vertrag kann insbesondere aus einem Angebot, einer Bestellung oder Auftragsbestätigung, einer Leistungsbeschreibung, einem Projektplan, einem Service Level Agreement, einer Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten, einer Sicherheitsanlage und diesen Bedingungen bestehen.
2.2 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens eine ausdrücklich als vorrangig bezeichnete Individualvereinbarung, zweitens der jeweilige Auftrag und seine Leistungsbeschreibung, drittens eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, soweit sie Datenschutzfragen regelt, viertens ein Service Level Agreement und fünftens diese Bedingungen.
2.3 Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie in Textform bestätigt wurden. Dies berührt den Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen nicht.
3 Vertragsschluss
3.1 Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung, durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Freischaltung eines kostenpflichtigen Kontos oder durch Beginn der vereinbarten Leistung auf Wunsch des Kunden zustande.
3.2 Wer für den Kunden handelt, sichert zu, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein. Der Anbieter darf einen geeigneten Nachweis verlangen.
3.3 Elektronische Erklärungen und Unterschriften genügen der vereinbarten Textform, soweit zwingendes Recht keine strengere Form verlangt.
4 Leistungen
4.1 Der Anbieter erbringt nur die im jeweiligen Auftrag beschriebenen Leistungen. Dazu können Software- und KI-Entwicklung, KI-Agenten, Prozessautomatisierung, Datenanalyse, Schnittstellenintegration, Beratung, Einrichtung, Schulung, Hosting, Wartung, Support sowie Softwarezugang als Dienstleistung gehören.
4.2 Leistungsbeschreibungen, Zeitpläne, Mengengerüste, Schnittstellen, unterstützte Formate, Zielsysteme und Abnahmekriterien werden im Auftrag festgelegt. Angaben außerhalb der Vertragsunterlagen, insbesondere Präsentationen, Demonstrationen und unverbindliche Prognosen, werden nicht geschuldet.
4.3 Der Anbieter darf technisch gleichwertige Komponenten, Modelle oder Unterauftragnehmer austauschen, wenn dadurch vereinbarte Kernfunktionen, Datenschutz, Informationssicherheit und zwingende regulatorische Anforderungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
4.4 KI-Systeme erzeugen probabilistische Ergebnisse. Gleiche Eingaben können unterschiedliche Ausgaben erzeugen. Eine bestimmte inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder wirtschaftliche Wirkung wird nur geschuldet, wenn dies im Auftrag ausdrücklich als überprüfbares Abnahmekriterium vereinbart ist.
5 Projekte und Änderungen
5.1 Projektleistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen angemessen und können zusätzlichen Aufwand auslösen.
5.2 Änderungswünsche des Kunden werden als Change Request behandelt. Der Anbieter teilt vor Umsetzung nach Möglichkeit Auswirkungen auf Vergütung, Termine, Sicherheit und Funktionsumfang mit. Ohne Einigung bleibt der bisherige Auftrag unverändert.
5.3 Teilleistungen dürfen abgenommen und abgerechnet werden, wenn sie eigenständig nutzbar sind. Der Kunde prüft abnahmefähige Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung und teilt konkrete wesentliche Abweichungen in Textform mit. Eine Nutzung im Produktivbetrieb gilt als Abnahme, soweit der Kunde die Leistung in Kenntnis ihrer Abnahmefähigkeit produktiv einsetzt und keine wesentlichen Mängel angezeigt hat.
6 Abonnements und nutzungsabhängige Leistungen
6.1 Abonnements werden für die im Auftrag vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Sie verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt werden.
6.2 Nutzungsabhängige Entgelte können sich insbesondere nach API-Aufrufen, Tokens, Nachrichten, Nutzern, Automatisierungsläufen, Speicher, Rechenzeit oder Transaktionen richten. Maßgeblich sind die technischen Nutzungsaufzeichnungen des Anbieters, sofern der Kunde nicht nachvollziehbar eine Unrichtigkeit nachweist.
6.3 Nutzungskontingente, Obergrenzen und Mehrverbrauchspreise ergeben sich aus dem Auftrag. Der Anbieter darf bei Erreichen vereinbarter Sicherheits-, Kosten- oder Nutzungslimits die weitere Verarbeitung aussetzen oder eine Freigabe verlangen.
6.4 Soweit der Auftrag nichts Abweichendes bestimmt, sind bestätigte und bezahlte Projektaufträge, Einrichtungsleistungen, reservierte Kapazitäten und erworbene Nutzungskontingente verbindlich und können vom Kunden nicht einseitig storniert werden.
6.5 Vergütungen sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt insbesondere für Anzahlungen, Einrichtungsgebühren, bereits begonnene oder erbrachte Projektleistungen, abgelaufene oder nicht genutzte Abonnementzeiten, verbrauchte oder bereitgestellte Kontingente und nutzungsabhängige Entgelte.
6.6 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur, wenn der Anbieter einen Auftrag ablehnt, eine vorausbezahlte Leistung endgültig nicht erbringt oder zwingendes Recht eine Erstattung verlangt. Bei teilweiser Leistung beschränkt sich eine Erstattung auf den vorausbezahlten, endgültig nicht erbrachten Teil. Bereits erbrachte Leistungen und nicht rückholbare, auftragsbezogene Drittanbieterkosten werden angerechnet.
6.7 Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Erstattungsgrundes unter Angabe von Auftrag, Rechnung und konkretem Grund in Textform gestellt werden. Diese Frist beschränkt keine zwingenden gesetzlichen Rechte.
6.8 Vorübergehende Störungen, Wartungszeiten, Einschränkungen fremder Dienste und Abweichungen von unverbindlichen Zeitangaben begründen keine Rückerstattung. Bei einem vereinbarten Service Level Agreement sind dort ausdrücklich vorgesehene Servicegutschriften das ausschließliche finanzielle Rechtsmittel wegen der erfassten Verfügbarkeitsabweichung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6.9 Kündigt der Anbieter einen vorausbezahlten Dauerdienst ohne wichtigen Grund und ohne vertragswidriges Verhalten des Kunden, erstattet er die Vergütung für den nach Wirksamwerden der Kündigung endgültig nicht mehr erbrachten Zeitraum anteilig.
7 Kundenkonten und Zugangsdaten
7.1 Der Kunde hält Kontaktdaten und berechtigte Nutzer aktuell. Er schützt Passwörter, API-Schlüssel, Tokens und sonstige Zugangsmittel gegen unbefugten Zugriff und informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten Missbrauch.
7.2 Handlungen über ein Kundenkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit sie durch dessen Nutzer oder aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Sicherheitsanforderungen erfolgen.
7.3 Der Anbieter darf Zugänge sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, einen Gesetzesverstoß oder einen wesentlichen Zahlungsverzug bestehen. Er informiert den Kunden unverzüglich, soweit dies rechtlich und sicherheitstechnisch zulässig ist.
8 Kundensysteme und Berechtigungen
8.1 Zugriffe auf Kundensysteme erfolgen ausschließlich im Umfang des jeweiligen Auftrags und der Berechtigungsmatrix in Anlage 1. Der Kunde stellt nur die für die Leistung erforderlichen Rechte bereit und nutzt nach Möglichkeit getrennte, widerrufliche Dienstkonten nach dem Prinzip der geringsten Berechtigung.
8.2 Der Kunde ist für die Zulässigkeit der Systemanbindung, die Einholung interner und externer Genehmigungen sowie für vollständige Sicherungskopien vor produktiven Änderungen verantwortlich, soweit der Auftrag diese Pflichten nicht dem Anbieter zuweist.
8.3 Produktive Schreibzugriffe, externe Kommunikation, Buchungen und Transaktionen sind nur zulässig, wenn sie im Auftrag ausdrücklich aktiviert und mit Freigaberegeln, Empfängerkreisen, Limits und Abschaltmöglichkeiten versehen sind.
8.4 Der Kunde kann Berechtigungen jederzeit widerrufen. Soweit der Widerruf die Leistung verhindert, darf der Anbieter die betroffene Leistung aussetzen; vereinbarte Vergütung bleibt für bereits erbrachte Leistungen und vorgehaltene Ressourcen geschuldet.
8.5 Für externe Nachrichten, Buchungen oder Transaktionen legt der Auftrag zugelassene Systeme, Empfänger, Konten, Vorlagen, Betrags- und Frequenzlimits, Freigabeberechtigte, Authentifizierungsverfahren, Protokollierung und Widerrufswege fest. Ohne vollständige Festlegung bleibt die Funktion deaktiviert.
8.6 Änderungen von Zahlungsempfängern, Bankverbindungen, Freigabeberechtigten oder Transaktionslimits dürfen nicht allein aufgrund einer unbestätigten elektronischen Nachricht oder einer KI-Ausgabe erfolgen. Der Kunde setzt hierfür eine unabhängige Verifikation und, soweit im Auftrag vorgesehen, eine Mehrpersonenfreigabe ein.
8.7 Der Kunde prüft Protokolle ausgeführter externer Aktionen und Transaktionen unverzüglich und meldet Auffälligkeiten. Soweit eine Aktion nach Ausführung nicht oder nur gegen Kosten rückgängig gemacht werden kann, trägt der Kunde dieses Risiko, wenn die Aktion innerhalb der von ihm genehmigten Berechtigungen und Regeln ausgeführt wurde.
8.8 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf unzutreffenden Freigaben, vom Kunden festgelegten Empfängern oder Limits, kompromittierten kundenseitigen Zugangsdaten, fehlerhaften Kundendaten oder einer entgegen der Dokumentation aktivierten Automatisierung beruhen. Ziffer 23 und zwingende Haftung bleiben unberührt.
8.9 Beide Parteien unterhalten einen erreichbaren Notfallkontakt. Der Anbieter darf bei Betrugsverdacht, ungewöhnlichen Transaktionsmustern, Sicherheitswarnungen oder fehlender Nachprüfbarkeit Schreib- und Transaktionsfunktionen ohne vorherige Ankündigung aussetzen.
9 KI Ergebnisse und menschliche Prüfung
9.1 KI-Ausgaben können insbesondere sachliche Fehler, Auslassungen, unzutreffende Schlussfolgerungen, Verzerrungen oder Inhalte enthalten, die Rechten Dritter ähneln. Der Kunde prüft Ergebnisse entsprechend ihrem Zweck, Risiko und vorgesehenen Einsatz vor ihrer Verwendung.
9.2 Bewertungen, Rangfolgen, Prognosen und Empfehlungen dienen der Entscheidungsunterstützung. Der Kunde darf sie nicht ohne angemessene menschliche Prüfung als alleinige Grundlage für Entscheidungen verwenden, die natürliche Personen rechtlich oder in ähnlich erheblicher Weise betreffen.
9.3 Der Kunde bestimmt fachlich qualifizierte Personen für die Überprüfung. Diese Personen müssen die Befugnis und tatsächliche Möglichkeit haben, Ergebnisse zu hinterfragen, zu ändern, abzulehnen und die Automatisierung zu stoppen.
9.4 Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Kredit-, medizinische oder sonstige reglementierte Fachberatung, sofern eine solche Leistung nicht ausdrücklich durch entsprechend befugte Personen gesondert vereinbart wird.
10 Sensible und regulierte Anwendungsfälle
10.1 Anwendungen in Personalwesen und Bewerberauswahl, Gesundheit oder Medizin, Recht oder Compliance, Finanzen, Zahlungen oder Buchhaltung sowie kritischer Infrastruktur bedürfen vor Produktivnutzung eines gesonderten Auftrags. Dieser muss den vorgesehenen Zweck, die betroffenen Personen, die Datenarten, die Entscheidungswirkung, die Rollen der Parteien, die menschliche Aufsicht, Qualitätskriterien, Protokollierung und Vorfallprozesse festlegen.
10.2 Ohne einen solchen Auftrag dürfen Leistungen in diesen Bereichen nur zur allgemeinen Informationsordnung, Zusammenfassung, Entwurfserstellung oder internen Erprobung mit nichtproduktiven beziehungsweise angemessen geschützten Daten verwendet werden.
10.3 Der Kunde bleibt für die fachliche Entscheidung verantwortlich. Untersagt sind ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung insbesondere automatisierte Einstellungs-, Kündigungs-, Behandlungs-, Diagnose-, Kredit-, Versicherungs-, Zahlungsfreigabe-, Rechtsdurchsetzungs- oder sicherheitskritische Steuerungsentscheidungen.
10.4 Soweit ein KI-System als Hochrisiko-System oder als Bestandteil eines regulierten Produkts einzuordnen ist, beginnt die Produktivnutzung erst nach dokumentierter Rollen- und Konformitätsprüfung. Keine Vertragsklausel entbindet eine Partei von zwingenden gesetzlichen Pflichten.
11 Rollen nach dem EU AI Act
11.1 Die Parteien bestimmen für jeden relevanten Anwendungsfall, ob sie insbesondere als Anbieter, Betreiber, Bevollmächtigter, Importeur oder Händler im Sinne der Verordnung über künstliche Intelligenz handeln. Die Bezeichnung einer Partei als technischer Dienstleister ist für die gesetzliche Einordnung nicht allein maßgeblich.
11.2 Der Kunde informiert den Anbieter vor Vertragsschluss vollständig über vorgesehenen Zweck, Nutzer, betroffene Personengruppen, Entscheidungsfolgen, Einsatzumgebung und geplante Änderungen. Eine wesentliche Zweckänderung oder Veränderung des Systems darf erst nach erneuter Prüfung umgesetzt werden.
11.3 Jede Partei erfüllt die ihr gesetzlich zugewiesenen Pflichten. Erforderliche Unterstützung, Dokumentation, Protokolle, Prüfungen und Kosten werden im Auftrag zugeordnet. Der Kunde unterlässt verbotene KI-Praktiken und verwendet die Leistung nur im vereinbarten Zweck.
11.4 Der Kunde stellt sicher, dass seine Beschäftigten und sonstigen Nutzer über eine dem Einsatz angemessene KI-Kompetenz verfügen. Der Anbieter stellt die vereinbarte technische Dokumentation und Nutzungsinformationen bereit.
12 Verbotene Nutzung
12.1 Der Kunde darf die Leistungen nicht rechtswidrig, täuschend, diskriminierend oder zur Verletzung von Rechten Dritter verwenden.
12.2 Untersagt sind insbesondere Malware, unbefugter Systemzugriff, Phishing, Identitätstäuschung, Umgehung von Schutzmaßnahmen, rechtswidrige Überwachung, nicht genehmigte biometrische Kategorisierung, unzulässiges Social Scoring, verbotene Manipulation sowie die Erstellung oder Verbreitung rechtswidriger synthetischer Inhalte.
12.3 Der Kunde darf Modelle, Plattformen oder Schutzmechanismen nicht durch Reverse Engineering, automatisiertes Auslesen, Modell-Extraktion oder vergleichbare Methoden untersuchen, soweit ein solches Verbot nach anwendbarem Recht zulässig ist.
12.4 Bei einem begründeten Verdacht darf der Anbieter die betroffene Nutzung untersuchen, vorläufig begrenzen und bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß kündigen. Gesetzliche Meldepflichten bleiben unberührt.
12.5 Der Kunde beachtet anwendbare Vorschriften zu Sanktionen, Exportkontrolle, Korruptionsbekämpfung, Geldwäscheprävention und unzulässigen Vorteilen. Er darf Leistungen weder für sanktionierte Personen oder Gebiete noch zur Umgehung solcher Vorschriften einsetzen. Der Anbieter darf erforderliche Prüfungen durchführen und eine Leistung bei begründetem Compliance-Risiko ablehnen, sperren oder kündigen.
13 Pflichten des Kunden
13.1 Der Kunde stellt rechtzeitig fachkundige Ansprechpartner, zutreffende Anforderungen, geeignete Testdaten, Systemzugänge, Entscheidungen und Freigaben bereit.
13.2 Der Kunde sichert zu, über alle erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen an bereitgestellten Daten, Inhalten, Marken, Systemen und Schnittstellen zu verfügen. Er beachtet Informations-, Mitbestimmungs-, Berufs-, Aufsichts- und Dokumentationspflichten seines Tätigkeitsbereichs.
13.3 Der Kunde prüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung, Grundrechte-Folgenabschätzung, Konformitätsbewertung, Medizinproduktebewertung, Sicherheitsprüfung oder sonstige behördliche beziehungsweise interne Freigabe erforderlich ist, und informiert den Anbieter rechtzeitig.
14 Personenbezogene und vertrauliche Daten
14.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO. Bei eigener oder gemeinsamer Verantwortlichkeit treffen sie die jeweils erforderlichen gesonderten Regelungen.
14.2 Der Kunde übermittelt nur Daten, die für den vereinbarten Zweck erforderlich sind. Besondere Kategorien personenbezogener Daten und strafrechtlich relevante Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn dies im Auftrag ausdrücklich vorgesehen ist und die Parteien die Rechtsgrundlage und Schutzmaßnahmen dokumentiert haben.
14.3 Der Anbieter verarbeitet Kunden- und Nutzungsdaten zur Vertragserfüllung, Sicherheit, Fehleranalyse und Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Eine darüber hinausgehende Nutzung zur Verbesserung eigener Leistungen erfolgt nur mit Daten, die so anonymisiert wurden, dass eine betroffene Person nach vernünftigerweise einsetzbaren Mitteln nicht identifizierbar ist.
14.4 Personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten werden nicht ohne ausdrückliche Vereinbarung zum Training allgemein verfügbarer Modelle oder zur Verbesserung von Modellen eines Drittanbieters verwendet.
15 Unterauftragnehmer und internationale Übermittlungen
15.1 Der Anbieter darf geeignete Cloud-, Hosting-, Kommunikations-, Analyse- und KI-Dienstleister als Unterauftragnehmer einsetzen. Die bei Vertragsschluss aktuelle Liste wird als Vertragsanlage bereitgestellt.
15.2 Bei Auftragsverarbeitung gelten Genehmigung, Information über Änderungen und Widerspruchsrechte nach der Vereinbarung gemäß Artikel 28 DSGVO.
15.3 Übermittlungen personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur auf einer zulässigen Grundlage und unter den erforderlichen Garantien. Der Anbieter informiert über wesentliche Speicher- und Verarbeitungsstandorte.
16 Vertraulichkeit
16.1 Jede Partei schützt vertrauliche Informationen der anderen Partei mindestens mit der Sorgfalt, die sie für eigene vergleichbare Informationen anwendet, und ausschließlich für Vertragszwecke.
16.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die ohne Vertragsverstoß öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden.
16.3 Gesetzlich verlangte Offenlegungen sind zulässig. Soweit erlaubt, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vorab und beschränkt die Offenlegung auf das erforderliche Maß.
16.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie so lange, wie die Information gesetzlich als Geschäftsgeheimnis geschützt ist.
17 Informationssicherheit und Vorfälle
17.1 Der Anbieter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen entsprechend Risiko, Stand der Technik und vereinbartem Leistungsumfang. Einzelheiten können in einer Sicherheitsanlage geregelt werden.
17.2 Beide Parteien informieren einander unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, die die gemeinsamen Leistungen oder Daten betreffen, und wirken bei Eindämmung, Untersuchung und gesetzlich erforderlichen Meldungen zusammen.
17.3 Der Anbieter darf bei einer akuten Gefahr Zugriffe, Integrationen oder Automatisierungen vorübergehend deaktivieren. Er stellt die Leistung wieder her, sobald dies vertretbar ist.
18 Rechte an Kundenmaterialien
18.1 Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten, Inhalten, Dokumenten, Marken und sonstigen Materialien. Er räumt dem Anbieter für Vertragsdauer die nicht ausschließlichen Rechte ein, die zur Erbringung, Sicherung und Fehlerbehebung erforderlich sind.
18.2 Der Kunde verteidigt den Anbieter gegen Ansprüche Dritter, die auf einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Bereitstellung von Kundenmaterialien beruhen, und ersetzt angemessene rechtskräftig festgestellte oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarte Kosten und Schäden. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den Anspruch verursacht hat.
19 Rechte an Entwicklungen und Ergebnissen
19.1 Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Auftrag bezeichneten individuellen Ergebnisse und die dort vereinbarten ausschließlichen oder nicht ausschließlichen Nutzungsrechte. Umfang, Gebiet, Dauer, Bearbeitungsrecht, Unterlizenzierung und Quellcodeübergabe werden je Projekt festgelegt.
19.2 Beim Anbieter verbleiben Rechte an vorbestehendem und allgemein wiederverwendbarem Quellcode, Modellen, Bibliotheken, Konnektoren, Frameworks, Methoden, Promptstrukturen, Vorlagen, Werkzeugen, technischem Wissen und Verbesserungen, nachfolgend Grundmodule.
19.3 Soweit Grundmodule in individuellen Ergebnissen enthalten sind, erhält der Kunde daran ein dauerhaftes, weltweites, nicht ausschließliches, übertragbares Nutzungsrecht im Umfang, der zur vertragsgemäßen Nutzung der Ergebnisse erforderlich ist, sofern der Auftrag nichts Abweichendes bestimmt.
19.4 Rechte an Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten richten sich nach deren Lizenzbedingungen. Der Anbieter weist auf wesentliche Einschränkungen hin, soweit sie für die vereinbarte Nutzung relevant sind.
19.5 Soweit KI-Ausgaben rechtlich schutzfähig und übertragbar sind, werden die vereinbarten Rechte daran dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter garantiert nicht, dass jede KI-Ausgabe Schutzfähigkeit, Exklusivität oder Freiheit von Ähnlichkeiten mit Drittinhalten besitzt.
19.6 Wird die vertragsgemäße Nutzung eines vom Anbieter erstellten individuellen Ergebnisses wegen eines Schutzrechtsanspruchs eines Dritten untersagt oder ist ein solcher Anspruch nach vernünftiger Einschätzung wahrscheinlich, kann der Anbieter nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, die betroffene Komponente mit im Wesentlichen vergleichbarer Funktion ändern oder ersetzen oder den betroffenen Leistungsteil kündigen. Im Kündigungsfall erstattet der Anbieter eine hierfür vorausbezahlte Vergütung für den endgültig nicht nutzbaren Restzeitraum anteilig. Diese Rechtsbehelfe sind, soweit gesetzlich zulässig, abschließend.
19.7 Ziffer 19.6 gilt nicht, soweit ein Anspruch auf Kundenmaterialien, Kundenvorgaben, nicht vom Anbieter vorgenommene Änderungen, eine Kombination mit nicht freigegebenen Komponenten, eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder die Befolgung zwingender Kundenspezifikationen zurückgeht.
20 Vergütung und Zahlung
20.1 Preise, Währung, Abrechnungsintervalle und gegebenenfalls Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Auftrag. Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer oder vergleichbarer Abgaben.
20.2 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte einschließlich Verzugszinsen und angemessener Beitreibungskosten.
20.3 Der Anbieter darf Preise für eine folgende Abonnementperiode mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen ändern. Der Kunde kann zum Ende der laufenden Periode kündigen, wenn er die Änderung nicht akzeptiert.
20.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
20.5 Der Kunde trägt Bank-, Währungs-, Zahlungsdienst- und Überweisungsgebühren auf seiner Seite. Der Anbieter erhält den vollständigen Rechnungsbetrag in der vereinbarten Währung. Quellensteuern darf der Kunde nur abziehen, wenn dies gesetzlich zwingend ist; er stellt dem Anbieter geeignete Nachweise bereit.
20.6 Der Kunde beanstandet eine Rechnung innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang mit konkreter Begründung. Die Unterlassung gilt als Genehmigung der rechnerischen und nutzungsbezogenen Angaben, soweit der Kunde die Unrichtigkeit bei zumutbarer Prüfung erkennen konnte. Zwingende Einwendungen bleiben unberührt.
20.7 Ein Streit über einen Teilbetrag berechtigt nicht, unstreitige Beträge zurückzuhalten. Rücklastschriften, unbegründete Chargebacks und sonstige vom Kunden verursachte Zahlungsrückabwicklungen sind einschließlich angemessener Fremd- und Bearbeitungskosten zu erstatten.
20.8 Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter nach Mahnung den Zugang und weitere Leistungen aussetzen. Eine vorherige Mahnung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Zahlung endgültig verweigert, ein Zahlungsdienst eine Belastung zurückgibt oder konkrete Anhaltspunkte für Betrug bestehen. Laufende Grund- und Vorhalteentgelte fallen während einer vom Kunden verursachten Sperrung weiter an.
20.9 Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit darf der Anbieter für noch nicht erbrachte Leistungen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheit verlangen. Bis zu deren Eingang darf er die Leistung aussetzen.
21 Verfügbarkeit Support und Wartung
21.1 Bestimmte Verfügbarkeiten, Supportzeiten und Wiederherstellungsziele werden nur geschuldet, wenn sie in einem Service Level Agreement vereinbart sind. Ohne Service Level Agreement besteht kein Anspruch auf eine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit.
21.2 Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit im Voraus angekündigt. Notfallwartungen können ohne Vorankündigung erfolgen, wenn dies zur Sicherheit oder Stabilität erforderlich ist.
21.3 Störungen von Internet, Kundensystemen oder Drittanbieterdiensten liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, soweit der Anbieter Auswahl, Integration oder Reaktion nicht schuldhaft verletzt hat.
22 Mängel
22.1 Eine Leistung ist mangelhaft, wenn sie wesentlich von ausdrücklich vereinbarten Anforderungen abweicht. Bloße Abweichungen von subjektiven Erwartungen, typische Varianz von KI-Ausgaben oder Fehler, die auf Kundendaten, Kundensysteme oder nicht freigegebene Änderungen zurückgehen, sind keine Mängel des Anbieters.
22.2 Der Kunde meldet Mängel mit nachvollziehbarer Beschreibung, betroffenen Eingaben, Zeitpunkt und verfügbaren Protokollen. Der Anbieter erhält eine angemessene Gelegenheit zur Untersuchung und Nacherfüllung.
22.3 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Leistung angemessen mindern oder den betroffenen Leistungsteil kündigen. Zwingende Rechte bleiben unberührt.
23 Haftung
23.1 Die Parteien haften unbeschränkt für Betrug, arglistige Täuschung, vorsätzliches Fehlverhalten sowie für Tod oder Körperverletzung, soweit die Haftung nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
23.2 Im Übrigen haftet der Anbieter nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Geschäftsunterbrechung oder Verlust von Geschäftschancen, soweit ein solcher Ausschluss nach anwendbarem Recht zulässig ist.
23.3 Die Gesamthaftung des Anbieters aus und im Zusammenhang mit einem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Nettovergütung begrenzt, die der Kunde für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlt hat oder zu zahlen hatte. Bei einem einmaligen Projekt ohne zwölfmonatige Vergütung gilt die Nettovergütung des betroffenen Auftrags.
23.4 Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingendes Recht, ausdrücklich übernommene Garantien oder Ansprüche wegen Verletzung von Datenschutz- oder Immaterialgüterrechten eine weitergehende Haftung zwingend vorsehen. Soweit eine Beschränkung unwirksam ist, gilt die weitestgehende wirksame Beschränkung.
23.5 Der Kunde ist für Entscheidungen, Freigaben und Handlungen verantwortlich, die er aufgrund geprüfter KI-Ergebnisse trifft. Der Anbieter bleibt für eigene Pflichtverletzungen und für ausdrücklich übernommene Aufgaben verantwortlich.
23.6 Mehrere Ansprüche, die auf demselben oder wirtschaftlich zusammenhängenden Ereignis beruhen, gelten für die Haftungsobergrenze als ein Ereignis. Die Haftungsobergrenze erhöht sich nicht durch die Zahl der Nutzer, Systeme, Integrationen, Ansprüche oder Anspruchsgrundlagen.
23.7 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung von Daten auf die angemessenen Kosten der Wiederherstellung aus ordnungsgemäß erstellten Sicherungskopien begrenzt. Der Kunde erstellt Sicherungen nach Ziffer 8.2, sofern der Auftrag die Sicherung nicht ausdrücklich dem Anbieter zuweist.
23.8 Ansprüche des Kunden sind innerhalb der gesetzlich zulässigen Mindestfrist gerichtlich geltend zu machen. Eine hiervon abweichende verkürzte Ausschluss- oder Verjährungsfrist gilt nur, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart und nach dem anwendbaren Recht wirksam ist.
24 Freistellung
24.1 Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung, einer nicht vereinbarten Zweckänderung, Kundendaten ohne erforderliche Rechte oder dem Einsatz entgegen dokumentierten Beschränkungen entstehen.
24.2 Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich, überlässt ihm soweit angemessen die Verteidigung und leistet zumutbare Unterstützung. Vergleiche, die eine Verpflichtung oder ein Schuldeingeständnis des Anbieters enthalten, bedürfen dessen Zustimmung.
24.3 Die Freistellung des Kunden umfasst insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten, behördlich oder gerichtlich auferlegte Beträge und mit Zustimmung des Kunden geschlossene Vergleiche, soweit der Anspruch auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand beruht.
24.4 Die Freistellung gilt auch für Ansprüche aus vom Kunden veranlassten automatisierten Nachrichten, Buchungen oder Transaktionen, fehlenden Einwilligungen oder Informationspflichten, arbeits-, medizin-, finanz-, berufs- oder aufsichtsrechtlichen Entscheidungen sowie einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Risikoklassifizierung, soweit der Anbieter den Anspruch nicht durch eigene Pflichtverletzung verursacht hat.
24.5 Der Kunde darf ohne Zustimmung des Anbieters keinen Vergleich schließen, der ein Schuldeingeständnis, eine Zahlung, Unterlassung oder sonstige Verpflichtung des Anbieters vorsieht. Der Anbieter darf sich auf eigene Kosten mit eigener Beratung an der Verteidigung beteiligen.
25 Laufzeit Kündigung und Folgen
25.1 Projektverträge enden mit vollständiger Leistung, sofern sie nicht zuvor gekündigt werden. Abonnements richten sich nach Ziffer 6 und dem Auftrag.
25.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerem oder wiederholtem Vertragsverstoß, erheblicher Sicherheitsgefährdung, verbotener Nutzung, Insolvenz nach Maßgabe zwingenden Rechts oder einem trotz Mahnung fortbestehenden Zahlungsverzug vor.
25.3 Nach Vertragsende beendet der Kunde die Nutzung und zahlt offene Beträge. Fortgeltende Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Datenschutz, Haftung und Regelungen zur Datenrückgabe bleiben bestehen.
25.4 Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden beseitigt weder die vereinbarte Mindestlaufzeit noch bereits entstandene oder für die Mindestlaufzeit geschuldete Entgelte. Soweit der Anbieter dadurch Aufwendungen erspart oder Ressourcen anderweitig verwertet, werden die nach zwingendem Recht anzurechnenden Vorteile berücksichtigt.
25.5 Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Der Anspruch des Anbieters auf vereinbarte Vergütung und Schadensersatz bleibt bestehen, wobei ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb nach Maßgabe des anwendbaren Rechts angerechnet werden.
25.6 Zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit Übergabe, Migration, Datenaufbereitung oder Unterstützung eines Nachfolgeanbieters werden nach vereinbarten Sätzen vergütet, soweit sie nicht nach zwingendem Recht oder Ziffer 26 ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen sind.
26 Datenexport Anbieterwechsel und Löschung
26.1 Soweit die Leistung als Datenverarbeitungsdienst den Wechselvorgaben des EU Data Act unterliegt, unterstützt der Anbieter auf Anfrage den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder zu einer kundeneigenen Infrastruktur im gesetzlich erforderlichen Umfang.
26.2 Exportierbar sind die im Auftrag oder in der technischen Dokumentation bezeichneten Kundendaten und unmittelbar kundenzugeordneten digitalen Vermögenswerte in den dort genannten Formaten. Interne Betriebsdaten, Sicherheitsinformationen und Grundmodule sind ausgenommen, soweit der Ausschluss den Wechsel nicht unzulässig behindert.
26.3 Die maximale Kündigungsfrist für die Einleitung eines gesetzlich erfassten Wechsels beträgt zwei Monate. Die reguläre Übergangsfrist beträgt bis zu 30 Kalendertage, soweit sie technisch durchführbar ist. Gesetzlich zulässige Verlängerungen und eine vom Kunden verlangte einmalige Verlängerung bleiben möglich.
26.4 Nach Abschluss der Übergangsphase hält der Anbieter exportierbare Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit, sofern keine längere Frist vereinbart ist. Danach werden die betreffenden Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder dokumentierte Weisung entgegensteht.
26.5 Verfahren, Formate, technische Grenzen, Wechselunterstützung und etwaige gesetzlich zulässige Entgelte werden nach Notwendigkeit im Auftrag beschrieben.
27 Änderungen der Bedingungen und Leistungen
27.1 Der Anbieter kann diese Bedingungen für künftige Leistungen sowie bei laufenden Dauerschuldverhältnissen aus sachlichem Grund ändern, insbesondere wegen Gesetzesänderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Entwicklungen oder Änderungen eingesetzter Drittanbieter.
27.2 Wesentliche Änderungen laufender Verträge werden mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt. Benachteiligt die Änderung den Kunden wesentlich, kann er den betroffenen Dauerdienst bis zum Wirksamwerden kündigen. Änderungen, die zwingendes Recht unverzüglich verlangt, können früher wirksam werden.
28 Höhere Gewalt
28.1 Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, darunter Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Telekommunikations- oder Energieausfälle und nicht beherrschbare Cyberereignisse. Die betroffene Partei informiert die andere und mindert die Folgen soweit zumutbar.
28.2 Dauert das Ereignis länger als 60 Tage und beeinträchtigt es die Hauptleistung wesentlich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.
29 Mitteilungen
29.1 Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen an die im Auftrag benannten Kontaktadressen. Kündigungen, Sicherheitsmeldungen und rechtlich erhebliche Erklärungen sind in Textform zu übermitteln.
29.2 Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsdaten aktuell. Mitteilungen gelten bei E-Mail-Versand am nächsten Arbeitstag als zugegangen, sofern keine Unzustellbarkeitsmeldung eingeht.
30 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
30.1 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Zypern unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.
30.2 Die Parteien versuchen vor Klageerhebung, eine Streitigkeit durch Verhandlungen zwischen entscheidungsbefugten Vertretern innerhalb von 30 Tagen beizulegen. Eilrechtsschutz und gesetzliche Ausschlussfristen bleiben unberührt.
30.3 Für Streitigkeiten sind die sachlich zuständigen Gerichte der Republik Zypern ausschließlich zuständig, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung wirksam ist.
31 Schlussbestimmungen
31.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Der Anbieter darf den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Übertragung des betreffenden Geschäftsbetriebs übertragen, sofern die Rechte des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
31.2 Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Der Vertrag begründet keine Gesellschaft, Vertretungsmacht, Arbeits- oder Treuhandbeziehung.
31.3 Ist eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Recht; eine geltungserhaltende Reduktion findet nur statt, soweit sie nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
31.4 Maßgeblich ist die englische Fassung. Die deutsche Fassung und sonstige Übersetzungen dienen nur der Information, sofern der Auftrag nichts anderes bestimmt.
31.5 Unterlässt oder verzögert eine Partei die Ausübung eines Rechts, liegt darin kein Verzicht. Ein Verzicht gilt nur für den konkreten Fall und nur, wenn er in Textform erklärt wurde.
31.6 Der Vertrag einschließlich der in Ziffer 2 genannten Unterlagen enthält die vollständige Vereinbarung zum Vertragsgegenstand und ersetzt frühere Erklärungen und Absprachen hierzu. Dies beschränkt keine Haftung wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung.
31.7 Rechte und Rechtsbehelfe des Anbieters bestehen nebeneinander, soweit der Vertrag oder zwingendes Recht nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
Anlage 1 Berechtigungs und Freigabematrix
Der jeweilige Auftrag muss für jede Integration genau eine Ausgangsstufe und gegebenenfalls zusätzliche Einzelbefugnisse festlegen. Nicht markierte Befugnisse gelten als nicht erteilt.
| Stufe | Befugnis | Zulässiger Umfang | Freigabe |
|---|---|---|---|
| A | Lesen | Daten aus bezeichneten Systemen abrufen und analysieren; keine Änderung. | Keine Aktionsfreigabe |
| B | Vorschlag | Entwürfe, Bewertungen und Empfehlungen erzeugen; keine Ausführung. | Menschliche Prüfung |
| C | Freigegebene Aktion | Eine konkrete Aktion erst nach dokumentierter Einzel- oder Sammelfreigabe ausführen. | Vor Ausführung |
| D | Definierte Automatik | Vorab definierte, reversible Aktionen innerhalb fester Regeln und Limits ausführen. | Regelwerk vorab |
| E | Externe Kommunikation | Nachrichten an festgelegte Empfänger über freigegebene Kanäle versenden. | Vorlage oder Regeln |
| F | Buchung oder Transaktion | Buchungen oder Transaktionen nur innerhalb festgelegter Betrags-, Empfänger- und Frequenzlimits auslösen. | Starke Freigabe |
Pflichtangaben je Integration
- Zielsystem, Konto und technische Schnittstelle
- zulässige Datenarten und Aktionen
- Empfänger, Betrags-, Mengen- und Frequenzlimits
- Freigabeberechtigte und Freigabeverfahren
- Protokollierung, Aufbewahrung und Kontrollintervalle
- Testumgebung, Produktivsetzung und Rollback-Verfahren
- Notabschaltung und Ansprechpartner für Vorfälle
- fachliche und regulatorische Risikoklassifizierung
Anlage 2 Mindestangaben für sensible Anwendungen
Für Anwendungen in Personalwesen, Medizin, Recht oder Compliance, Finanzen und kritischer Infrastruktur ist vor Produktivnutzung eine ergänzende Leistungsbeschreibung erforderlich. Sie muss mindestens folgende Punkte festlegen.
| Prüffeld | Festzulegende Angaben |
|---|---|
| Zweck | Eng begrenzter vorgesehener Zweck und ausdrücklich ausgeschlossene Nutzungen |
| Betroffene | Personengruppen, Kunden, Beschäftigte oder sonstige Betroffene |
| Entscheidungswirkung | Reine Information, Empfehlung, Vorbereitung oder sonstige Wirkung |
| Rollen | Rollen nach DSGVO, EU AI Act und anwendbarem Fachrecht |
| Daten | Quellen, Kategorien, Qualität, besondere Kategorien und Aufbewahrung |
| Kontrolle | Qualifikation, Befugnisse und Zeitpunkt der menschlichen Prüfung |
| Qualität | Messgrößen für Genauigkeit, Fehlerraten, Verzerrungen und Akzeptanz |
| Protokolle | Zu protokollierende Eingaben, Ausgaben, Freigaben und Systemaktionen |
| Sicherheit | Zugriffsrechte, Tests, Überwachung, Notabschaltung und Wiederherstellung |
| Folgenabschätzung | Erforderliche Datenschutz-, Grundrechte-, Sicherheits- und Fachprüfungen |
| Vorfälle | Meldewege, Fristen, Zuständigkeiten und Zusammenarbeit |